Barriere·frei im Digitalen
in Leichter Sprache
Der digitale Raum meint das Internet.
Im Internet gibt es sehr viele Informationen.
Informationen im Internet sollen für alle Menschen zugänglich sein.
Deshalb regeln verschiedene Gesetze die Barrierefrei·heit im Internet.
Barriere·freiheit im Internet heißt auch: digitale Barriere·freiheit.
Die Gesetze zu digitaler Barriere·freiheit unterscheiden sich:
- Manche Gesetze sind für Vereine
- Manche Gesetze sind für kleine und mittlere Firmen
- Manche Gesetze sind für große Firmen
- Manche Gesetze sind für öffentliche Stellen wie zum Beispiel ein Ministerium.
UN BRK
Das ist die Abkürzung für: UN-Behinderten·rechts·konvention.
Die UN-BRK finden Sie hier.
Achtung: Der Text ist in Standard·sprache.
Wichtig sind die Artikel 2 und 9.
Artikel 2 und 9 betreffen nämlich die Teilhabe im Internet:
Für digitale Barriere·freiheit sind 2 Dinge wichtig:
- Universelles Design
- Angemessene Vorkehrungen
Universelles Design heißt: Für alle gemacht.
Die Internet·seiten sind also ähnlich in der Struktur.
Die Internet·seiten sind ähnlich zu bedienen.
Die Internet·seiten sind zugänglich gestaltet.
So können möglichst viele Menschen die Seiten nutzen.
Angemessene Vorkehrungen heißt:
Fachleute müssen von Anfang an gut überlegen:
- Wie können möglichst viele Menschen die Internet·seite gut nutzen?
- Funktioniert die Internet·seite auf verschiedenen Geräten gleich gut?
Geräte sind zum Beispiel der Computer oder das Handy. - Und: Welche Hilfsmittel nutzen Menschen mit Behinderungen?
Mit einer guten Planung ist Barriere·freiheit im Digitalen nicht viel teurer.
Wichtige Begriffe digitaler Barriere·freiheit
Assistive Technologien:
Das sind technische Hilfen.
Damit können Menschen mit Behinderungen digitale Angebote besser nutzen.
Zum Beispiel:
- Manche Menschen brauchen eine große Schrift.
- Andere Menschen brauchen Unter·titel.
- Manche Menschen nutzen Gebärden·sprache.
- Und manche Menschen nutzen einen Sprach·computer.
Hier helfen Assistive Technologien.
Fachleute für Internet·seiten und Apps müssen trotzdem immer an die Fähigkeiten und Bedürfnisse von allen Menschen denken.
UX Design und Usability:
Das sind englische Wörter.
User Experience Design:
User Experience Design ist Englisch und bedeutet:
Nutzer können die Internet·seite oder die App gut bedienen.
Alle Nutzer sollen gute Erfahrungen im Internet oder mit Apps machen.
Deshalb fragen Fachleute Menschen mit und ohne Behinderungen:
- Wie nutzt ihr das Programm?
- Wo sind Barrieren?
So können die Angebote weiter verbessert werden.
Usability - Benutzer·freundlichkeit:
Usability ist Englisch und bedeutet:
Benutzer·freundlichkeit.
Es geht dabei um die Frage:
Wie gut können Menschen ein Programm ohne Hilfe nutzen.
Fachleute testen die Benutzer·freundlichkeit.
So können Programme und Anwendungen weiter verbessert werden.
Rechtliche Grundlagen
Verschiedene Gesetze regeln Barriere·freiheit im Internet und von Apps.
In Niedersachsen gelten:
- NBGG
- NBITVO
Beide Gesetze sind für öffentliche Stellen in Niedersachsen:
Öffentliche Stellen müssen sich an diese Gesetze halten.
Deshalb prüft eine eigene Stelle in Niedersachsen:
Halten sich öffentliche Stellen in Niedersachsen an diese Gesetze?
Diese Stelle heißt: Überwachungs·stelle Barrierefreie IT.
Achtung: Die Seite ist in Standard·sprache.
Öffentliche Stellen müssen die Gesetze zu digitaler Barriere·freiheit beachten.
Trotzdem kann eine Internet·seite Barrieren haben.
Hat die Seite von einer öffentlichen Stelle eine digitale Barriere?
Dann dürfen Sie das bei der öffentlichen Stelle melden.
Die öffentliche Stelle muss dann reagieren.
Die öffentliche Stelle muss nämlich eine Lösung finden.
Dafür hat die öffentliche Stelle einige Wochen Zeit.
Sie haben eine digitale Barriere gemeldet?
Und: Die öffentliche Stelle hat nicht reagiert?
Die digitale Barriere behindert Sie nämlich noch immer.
Dann hilft Ihnen die Schlichtungs·stelle weiter.
Die Schlichtungs·stelle prüft das Problem.
Die Schlichtungs·stelle ist bei der Landes·beauftragten für Menschen mit Behinderungen.
Mehr Informationen zur Schlichtungs·stelle finden Sie hier.
Achtung: Die Seite ist in Standard·sprache.
NBGG und NBITVO:
NBGG ist die Abkürzung für:
Niedersächsisches Behinderten·gleichstellungs·gesetz.
NBITVO ist die Abkürzung für:
Niedersächsische Verordnung über barriere·freie Informations·technik.
In beiden Gesetzen sind Regeln zu digitaler Barriere·freiheit von öffentlichen Stellen.
Und: Beide Gesetze beziehen sich auf 2 Richt·linien:
- die WCAG
- und die EN 301 549
Die 2 Richt·linien sind wie ein Katalog mit Regeln.
Die Regeln sind für digitale Barriere·freiheit.
Die Regeln sind aber nicht nur für Niedersachsen.
Die Regeln gelten auch für andere Länder auf der Welt.
WCAG:
Die WCAG sind englische Richt·linien.
WCAG ist die Abkürzung für: Web Content Accessibility Guidelines.
Das bedeutet:
Regeln für barriere·freies Internet.
Barriere·freies Internet ist wichtig:
So können nämlich alle Menschen das Internet nutzen.
Die WCAG gelten auf der ganzen Welt.
4 Regeln in den WCAG sind besonders wichtig:
- wahrnehmbar
- bedienbar
- verständlich
- robust
Internet·seiten und Apps müssen wahrnehmbar sein.
Das bedeutet zum Beispiel:
- Man kann die Schriftgröße selbst ändern.
- Videos haben Unter·titel.
- Bilder haben eine Beschreibung.
Man kann Informationen über verschiedene Sinne wahrnehmen.
Internet·seiten und Apps müssen bedienbar sein.
Das bedeutet zum Beispiel:
- Man kann die Internet·seite mit der Tastatur nutzen.
- Der Text auf der Internet·seite flackert nicht.
Man kann Informationen auf verschiedene Weise ansteuern oder bedienen.
Internet·seiten und Apps müssen verständlich sein.
Das bedeutet zum Beispiel:
- Man kann die Informationen gut verstehen.
- Es gibt auch Texte in Leichter Sprache.
Internet·seiten und Apps müssen robust sein.
Das bedeutet zum Beispiel:
- Man kann die Internet·seite auch mit technischen Hilfs·mitteln nutzen.
Ein technisches Hilfs·mittel ist zum Beispiel ein Sprach·computer.
- Die Internet·seite funktioniert auf allen Computern und Handys.
Sie möchten mehr Informationen zu den WCAG?
Dann finden Sie mehr Informationen hier: WCAG-Regeln.
Achtung: Die Informationen sind in Standard·sprache.
BSFG:
BFSG ist die Abkürzung für:
Barriere·freiheits·stärkungs·gesetz.
Das BFSG gilt für Firmen in Deutschland.
Mehr Informationen zum BFSG gibt es hier.
Achtung: Die Seite ist in Standard·sprache.
Weitere Informationen
Sie möchten mehr Informationen zu digitaler Barriere·freiheit?
Dann sind hier Links zu weiteren Stellen.
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