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Landkreis Osnabrück

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Grundlage der Arbeit des Behindertenbeirates ist das Niedersächsische Behindertengleichstellungsgesetz. Der Behindertenbeirat des Kreises weist durch Öffentlichkeitsarbeit auf Belange von Menschen mit Behinderungen hin, unterrichtet und berät die Kreisverwaltung, um Verbesserungen zu erreichen. 2010 wurde der ehrenamtliche Behindertenbeirat des Landkreises Osnabrück ins Leben gerufen.

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