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Stadt Cuxhaven

Am 11.07.2005 wurde auf Beschluss des Rates der Stadt Cuxhaven vom 07.04.2005 erstmals der Beirat für Menschen mit Behinderungen in der Stadt Cuxhaven gewählt.

Der Beirat für Menschen mit Behinderungen - hat die Aufgabe sachverständige Vorschläge für die städtischen Gremien zu erarbeiten- fördert die Inklusion von Menschen mit Behinderungen in allen gesellschaftlichen Lebensbereichen- trägt dazu bei, dass die Belange von Menschen mit Behinderungen in den kommunalen Entscheidungsprozessen berücksichtigt werden- gibt Empfehlungen zur Inklusion von Menschen mit Behinderung unter Beachtung der verschiedenen Behinderungsformen.

Der Beirat besteht aus 15 gewählten Mitgliedern. Er setzt sich zusammen aus sieben vom Rat der Stadt Cuxhaven benannten Vertreterinnen und Vertreter sowie acht Vertreterinnen und Vertretern von Menschen mit Behinderungen. Die acht Mitglieder gehören dem Personenkreis der Behinderten oder dem Kreis ihrer gesetzlichen Vertreterinnen und Vertreter an oder sind legitimierte Interessenvertreterinnen und –vertreter der in der Stadt Cuxhaven tätigen Organisationen, Einrichtungen und Selbsthilfegruppen. Die Mitglieder müssen das 18. Lebensjahr vollendet und ihren Wohnsitz in der Stadt Cuxhaven haben. Alle 15 Beiratsmitglieder sind stimmberechtigt.

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