LBB

Gemeinde Wedemark

Der Behindertenbeirat der Gemeinde Wedemark ist die Vertretung aller in der Gemeinde wohnenden Menschen mit Behinderungen im Sinne des § 2 Absatz 2 des Niedersächsischen Gesetzes zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen (NBGG) gegenüber den politischen Gremien und der Verwaltung der Gemeinde Wedemark und ist als solche vom Rat der Gemeinde Wedemark anerkannt. Der Behindertenbeirat arbeitet unabhängig und ist konfessionell nicht gebunden und parteipolitisch neutral. Er unterliegt nicht den Weisungen der Gemeinde Wedemark.

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