LBB

Das Persönliche Budget

Ein persönliches Budget können Menschen mit Behinderungen oder von Behinderung bedrohte Menschen beantragen. Das Budget ist eine Leistung zur Teilhabe, um den Leistungsberechtigten in eigener Verantwortung ein möglichst selbstbestimmtes Leben zu ermöglichen. Das Persönliche Budget wird von den beteiligten Leistungsträgern trägerübergreifend als Komplexleistung erbracht. Bei der Ausführung des Persönlichen Budgets sind nach Maßgabe des individuell festgestellten Bedarfs die Rehabilitationsträger, die Pflegekassen und die Integrationsämter beteiligt. Statt von den Rehabilitationsträgern Dienst- oder Sachleistungen zur Teilhabe zu erhalten, können Leistungsberechtigte mit dem Persönlichen Budget eine Geldleistung wählen. Damit können Aufwendungen, die zur Deckung ihres persönlichen Hilfebedarfs erforderlich sind, bezahlt werden. Menschen mit Behinderungen können durch die Wahl des Persönliches Budgets ihre Angelegenheiten so eigenverantwortlich, selbständig und selbstbestimmt regeln.

Folgende Leistungsträger können bei einem Persönlichen Budget beteiligt sein:

  • Krankenkasse,
  • Pflegekasse,
  • Rentenversicherungsträger,
  • Unfallversicherungsträger,
  • Träger der Alterssicherung der Landwirte,
  • Träger der Kriegsopferversorgung/-fürsorge,
  • Jugendhilfeträger,
  • Sozialhilfeträger,
  • Integrationsamt sowie
  • Bundesagentur für Arbeit.

Nach Antragsstellung bei einem dieser Leistungsträger wird im Rahmen eines Bedarfsfeststellungsverfahrens der jeweilige Hilfebedarf des Menschen mit Behinderungen ermittelt. Sobald der jeweilige Bedarf von dem oder den jeweiligen Leistungsträgern ermittelt wurde, schließen der Budgetnehmer und der beauftragte Leistungsträger eine so genannte Zielvereinbarung ab.

Die Zielvereinbarung enthält mindestens Regelungen über

  1. die Ausrichtung der individuellen Förder- und Leistungsziele,
  2. die Erforderlichkeit eines Nachweises zur Deckung des festgestellten individuellen Bedarfs,
  3. die Qualitätssicherung sowie
  4. die Höhe der Teil- und des Gesamtbudgets.

Das Budget für Arbeit stellt als Unterform des Persönlichen Budgets eine Leistung zur Teilhabe am Arbeitsleben für Menschen mit Behinderungen, die einen Anspruch auf Leistungen im Arbeitsbereich einer anerkannten Werkstatt haben.

 

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