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Studium

Menschen mit Behinderungen sollen ohne Diskriminierung und gleichberechtigt mit anderen Menschen Zugang zu allgemeiner Hochschulbildung und lebenslangem Lernen haben. Darauf verpflichtet die UN-Behindertenrechtskonvention die Vertragsstaaten.

Es gibt Beauftragte und Beratende für Menschen mit Behinderungen mit spezifischer Expertise an fast allen Hochschulen und vielen Studentenwerken in Niedersachsen. Zum Aufgabenbereich der Beauftragten der Hochschulen gehört es auch, strukturelle Probleme an die Hochschulleitung heranzutragen und sich bei komplexen Fragen mit Verantwortlichen anderer Bereiche - z.B. BAföG-Amt oder Prüfungsausschuss - zu beraten. Außerdem können sich Hochschullehrer mit Fragen an die Beauftragten wenden.

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