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Das inklusive Bildungssystem

Deutschland hat sich mit der Ratifizierung der UN-Behindertenrechtskonvention unter anderem dazu verpflichtet, ein Bildungssystem zu verwirklichen, an dem Menschen mit Behinderung vollständig und gleichberechtigt teilhaben können. Das bedeutet, dass jede Schülerin und jeder Schüler das Recht auf gemeinsamen Unterricht in einer allgemeinen Schule vor Ort hat. Menschen mit und ohne Behinderungen leben und lernen gemeinsam. Zusätzlich sollen für alle Lernenden inklusive Angebote zur Verfügung stehen. Damit manifestiert die UN-BRK zwar das Recht auf inklusive Bildung für Kinder mit einer Behinderung, jedoch bietet diese pädagogische Perspektive auch die Förderung eines jeden Kindes. Die inklusive Schule ist eine Schule der individuellen Förderung, in der jedes Kind mit seinen individuellen Talenten, Begabungen sowie besonderen Bedarfen bestmöglich unterstützt wird. Die inklusive Schule begreift Heterogenität als Grundlage und Chance schulischer Arbeit und Bildung.

Eben­so soll der Zugang zur all­ge­meinen Hochschul­bil­dung, Beruf­saus­bil­dung, Erwach­se­nen­bil­dung und zu lebenslangem Ler­nen gle­ich­berechtigt mit anderen gewährleis­tet wer­den. Menschen mit Behinderungen müssen weiterhin durch geeignete Maß­nah­men den Erwerb leben­sprak­tis­ch­er Fer­tigkeit­en und sozialer Kom­pe­ten­zen ermöglicht wer­den.

Die inklusive Schule in Niedersachsen

Niedersachsen geht bei der Umsetzung der inklusiven Schule mit Augenmaß voran. Die inklusive Schule wurde in Niedersachsen zum Schuljahresbeginn 2013/14 beginnend mit den Schuljahrgängen 1 und 5 verbindlich eingeführt. Sie wird seitdem aufsteigend erweitert.

Im Schuljahr 2018/2019 ist die inklusive Schule in den Schuljahrgängen 1 bis 10 der öffentlichen allgemein bildenden Schulen eingeführt. Zudem steigt sie seit diesem Schuljahr auch in den berufsbildenden Schulen auf. Im laufenden Schuljahr 2019/2020 hat sie den elften Schuljahrgang erreicht. Schülerinnen und Schüler mit einem Bedarf an sonderpädagogischer Unterstützung erhalten eine entsprechende Förderung in der inklusiven Schule.

Seit dem Schuljahr 2013/2014 laufen in Niedersachsen die Förderschulen mit dem Förderschwerpunkt Lernen jahrgangsweise aufsteigend aus. Der Primarbereich der Förderschulen Lernen wurde vollständig abgebaut. Nach der Novellierung des Niedersächsischen Schulgesetzes Anfang 2018 haben einige Schulträger nunmehr die Möglichkeit wahrgenommen, Förderschulen Lernen im Sekundarbereich I bis längstens 2028 weiterlaufen zu lassen. Voraussetzung ist dabei, dass die Schulträger ein regionales Inklusionskonzept erarbeitet haben, das deutlich macht, wie der Weg in ein inklusives Schulsystem vor Ort gestaltet werden soll.

Alle anderen Formen der Förderschulen bleiben erhalten. So werden Förderschulen mit den folgenden Förderschwerpunkten weiterhin vorgehalten: emotionale und soziale Entwicklung, geistige Entwicklung, körperliche und motorische Entwicklung, Hören, Sehen, und Sprache.

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