LBB

Schrittweise Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102

Die barrierefreie Gestaltung der Webseiten und mobilen Anwendungen der öffentlichen Stellen erfolgt schrittweise.

Daher sind die Verpflichtungen wie folgt anzuwenden:

  • auf Websites öffentlicher Stellen, die nicht vor dem 23. September 2018 veröffentlicht wurden: ab dem 23. September 2019;

  • auf alle Websites öffentlicher Stellen, die nicht unter Buchstabe a fallen: ab dem 23. September 2020;

  • auf mobile Anwendungen öffentlicher Stellen sowie deren elektronisch unterstützten Verwaltungsabläufe, einschließlich ihrer Verfahren zur elektronischen Vorgangsbearbeitung und elektronischen Aktenführung: ab dem 23. Juni 2021.

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