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Die rechtlichen Grundlagen der Schlichtungsstelle

Rechtliche Grundlagen in Niedersachsen

Die Schlichtungsstelle findet ihre gesetzliche Grundlage im Niedersächsischen Behindertengleichstellungsgesetz (NBGG) in § 9 d. Ziel dieses Gesetzes ist es, Benachteiligungen von Menschen mit Behinderungen zu beseitigen und zu verhindern sowie die gleichberechtigte Teilhabe von Menschen mit Behinderungen am Leben in der Gesellschaft zu gewährleisten und ihnen eine selbstbestimmte Lebensführung zu ermöglichen. Das gesamte Landesgesetz ist hier zu finden:

Niedersächsisches Behindertengleichstellungsgesetz (NBGG)

Aufgrund dieses Gesetzes wurde gem. § 9 d Abs. 10 NBGG eine Verordnung durch das Niedersächsische Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung erlassen, die das Nähere über die Geschäftsstelle, die Besetzung und das Verfahren der Schlichtungsstelle regelt. Diese finden Sie hier:

Verordnung über die Niedersächsische Schlichtungsstelle

Mit der Verordnung nach § 9 e NBGG werden die technischen Standards der barrierefreien Informationstechnik geregelt. Diese finden Sie hier:

Niedersächsische Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (Nds. BITV)

Rechtliche Grundlagen in Deutschland

Das Grundgesetz (GG) fordert, dass niemand wegen seiner Behinderung benachteiligt werden darf. (Artikel 3 Abs. 3)

Das Gesetz zur Gleichstellung behinderter Menschen (Behindertengleichstellungsgesetz - BGG) ist hier zu finden:

Behindertengleichstellungsgesetz - BGG

Die Verordnung zur Schaffung barrierefrier Informationstechnik nach dem Behindertengleichstellungsgesetz (Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung - BITV 2.0) ist hier zu finden 

Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung - BITV 2.0

Rechtliche Grundlagen für Europa

Die Richtlinie über den barrierefreien Zugang zu den Websites und mobilen Anwendungen öffentlicher Stellen (Richtlinie (EU) 2016/2102 vom 26. Oktober 2016) ist die Grundlage der oben genannten landesrechtlichen Regelungen. Sie verpflichtet alle europäischen Mitgliedsstaaten zur Umsetzung der Richtlinie.

Richtlinie über den barrierefreien Zugang - RL (EU) 2016/2102

Zur Festlegung einer Mustererklärung zur Barrierefreiheit gemäß der Richtlinie (EU) 2016/2102 des Europäischen Parlaments und des Rates über den barrierefreien Zugang zu den Websites und mobilen Anwendungen öffentlicher Stellen hat die Europäische Kommission folgenden Durchführungsbeschluss (EU) 2018/1523 vom vom 11. Oktober 2018 erlassen:

Durchführungsbeschluss zur Mustererklärung

Zur Festlegung einer Überwachungsmethodik und der Modalitäten für die Berichterstattung der Mitgliedstaaten gemäß der Richtlinie (EU) 2016/2102 des Europäischen Parlaments und des Rates über den barrierefreien Zugang zu den Websites und mobilen Anwendungen öffentlicher Stellen hat die Europäische Kommission folgenden Durchführungsbeschluss (EU) 2018/1524 vom 11. Oktober 2018 festgeschrieben:

Durchführungsbeschluss zur Überwachungsmethodik und Berichterstattung

Die europäische Norm EN 301 549 bestimmt die Mindestanforderungen an die Barrierefreiheit der Informations- und Kommunikationstechnologien (IKT). Diese Mindestanforderungen an barrierefreie IKT-Produkte orientieren sich an den weltweiten Web Content Accessibility Guidelines (WCAG).

Europäische Norm EN 301 549

Internationale Rechtsgrundlagen

Fundament dieser Gesetze und Verordnungen ist die UN-Behindertenrechtskonvention: Übereinkommen der Vereinten Nationen vom 13. Dezember 2006 über die Rechte von Menschen mit Behinderungen sowie zu dem Fakultativprotokoll vom 13. Dezember 2006 zum Übereinkommen der Vereinten Nationen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen

UN-Behindertenrechtskonvention

UN-Behindertenrechtskonvention in leichter Sprache

UN-Behindertenrechtskonvention in Gebärdensprache

Die Web Content Accessibility Guideline - WCAG 2.1 soll die Zugänglichkeit und die Nutzbarkeit von Webseiten für Menschen mit Behinderungen sicherstellen. Derzeit ist nur die vorherige Version Web Content Accessibility Guidelines - WCAG 2.0 in deutscher Sprache verfügbar.

Web Content Accessibility Guidelines - WCAG 2.1 in englischer Sprache

Web Content Accessibility Guidelines - WCAG 2.0 in deutscher Sprache

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