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Entwurf eines Niedersächsischen Gesetzes zur Erleichterung der Schaffung von Wohnraum (NESWoG)

Mit dem Kabinettsbeschluss vom 04.02.2020 hat das Land Niedersachsen den Entwurf eines Niedersächsischen Gesetzes zur Erleichterung der Schaffung von Wohnraum (NESWoG) zur Verbandsbeteiligung freigegeben. Mit dem Gesetz sollen für fünf Jahre mehrere bauordnungsrechtliche Anforderungen ausgesetzt werden. Damit soll die Schaffung von bezahlbarem Miet- und Eigentums­bau durch Umbau, Erweiterung und Umnut­zung von bestehenden Immobilien deutlich erleichtert werden.

Mit den Lockerungen, die das neue Gesetz mit sich bringt, ist beabsichtigt, Baulücken schneller zu schließen. So sollen die Anforderungen an die Errichtung von Kinderspielplätzen, die Herstellung von Stellplätzen sowie die Barrierefreiheit in bestimmten Fällen ausgesetzt werden.

Diesen Gesetzesentwurf lehnt die Landesbeauftragte eindeutig ab. Die Nachteile durch ein Aussetzen der §§ 9 Abs. 3, 47 und 49 Abs. 1 der Niedersächsischen Bauordnung (NBauO) sind für Menschen mit Behinderungen nicht hinnehmbar.

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