LBB

Beiräte für Menschen mit Behinderungen in Niedersachsen

In Niedersachsen gibt es zwei Gremien, die sich für die Belange von Menschen mit Behinderungen einsetzen.

Die gesetzliche Grundlage befindet sich in § 12 des NBGG.

Nds. Inklusionsrat von Menschen mit Behinderungen (NIR):
Gremium der Vorsitzenden von kommunalen Beiräten und den kommunalen Beauftragten für die Belange von Menschen mit Behinderungen in Niedersachsen

Nds. Landesbeirat für Menschen mit Behinderungen (LBBR):
Gremium, welches den oder die Landesbeauftragte für Menschen mit Behinderungen bei der Wahrnehmung ihrer oder seiner Aufgaben unterstützt.

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