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Landesbeauftragte für Menschen mit Behinderungen erinnert anlässlich des 70-jährigen Bestehens der UN-Menschenrechtserklärung an gleiches Recht
für alle Menschen

Ausgabejahr 2018
Datum 10.12.2018

Zum 70-jährigen Bestehen der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte der Vereinten Nationen erinnert die Landesbeauftragte für Menschen mit Behinderungen, Petra Wontorra, insbesondere an Artikel 1 „Alle Menschen sind frei und gleich an Würde und Rechten geboren.“ Am 10. Dezember 1948 wurden diese Rechte für alle Menschen festgeschrieben.

Haben wirklich alle Menschen die gleichen Rechte? Wie sieht es für Menschen mit Behinderungen heute im 21. Jahrhundert aus? Menschen mit Behinderungen erfahren immer mehr Empowerment, mehr Selbstbestimmung und Partizipation in vielen Bereichen des gesellschaftlichen Lebens. Artikel 21 der Menschenrechte formuliert das Recht, an der Gestaltung der öffentlichen Angelegenheiten seines Landes unmittelbar oder durch frei gewählte Vertreterinnen und Vertreter mitzuwirken und beschreibt ein gleichwertiges freies Wahlverfahren. Trotzdem sind einige Menschen beispielsweise vom Wahlrecht ausgeschlossen. In Niedersachsen dürfen diejenigen, die unter Betreuung stehen oder die sich auf Grund einer Anordnung nach § 63 i. V. m. § 20 StGB in einem psychiatrischen Krankenhaus befinden, noch immer nicht wählen. Dieser Ausschluss von Rechten muss aufgehoben werden.
Wie ist es mit dem Recht auf Bildung? Neben der UN-Behindertenrechtskonvention verpflichtet dazu auch die allgemeine Erklärung der Menschenrechte. So heißt es in Artikel 26 „Die Bildung muss auf die volle Entfaltung der menschlichen Persönlichkeit und auf die Stärkung der Achtung vor den Menschenrechten und Grundfreiheiten gerichtet sein. Sie muss zu Verständnis, Toleranz und Freundschaft […] beitragen [...].“

In Niedersachsen ist die inklusive Schule verbindlich zum Schuljahresbeginn 2013/2014 eingeführt worden. Eltern von Schülerinnen und Schülern mit Bedarf an sonderpädagogischer Unterstützung haben seitdem das Wahlrecht, ob ihr Kind die allgemeine Schule oder eine Förderschule besuchen wird. Regionale Beratungs- und Unterstützungszentren Inklusive Schule (RZI) der Landesschulbehörde stehen für Fragen zur inklusiven Beschulung zur Verfügung.
Die Landesbeauftragte Wontorra erklärt: „Dies ist ein wichtiger Schritt in die richtige Richtung. Wir müssen jedoch weiter gehen und die Rahmenbedingungen in der allgemeinen Schule so gestalten, dass schulische Inklusion nicht mehr in Frage gestellt wird.“
Im Artikel 23 geht es um das Recht auf Arbeit, der freien Berufswahl und um das Recht auf gleichen Lohn für gleiche Arbeit. Es geht auch um das Recht auf gerechte und befriedigende Entlohnung, die jedem Menschen bzw. seiner Familie eine der menschlichen Würde entsprechende Existenz sichert.
„Das und einiges mehr müssen wir berücksichtigen und notfalls ändern – immer mit Blick auf Selbstbestimmung und Teilhabe aller Menschen“, betont Wontorra. „Wir müssen zu einer aufgeschlossenen Haltung für Vielfalt kommen. Denn das ist der Motor für mehr Inklusion in unserer Gesellschaft.“

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