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Landesbeauftragte Petra Wontorra fordert mehr Selbstbestimmung und Teilhabe für Menschen mit Behinderungen

Ausgabejahr 2018
Datum 07.05.2018

Anlässlich des Europäischen Protesttages zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen am 5. Mai hat die Landesbeauftragte Petra Wontorra auf noch immer bestehende Missstände aufmerksam gemacht: „Menschen mit Behinderungen haben die gleichen Rechte wie alle Menschen. Dazu gehört das Wissen, was möglich ist, und dass die Bedingungen so gestaltet werden, dass die Teilhabe auch in der Praxis erfolgen kann. So ist die Teilhabe an einem inklusiven Arbeitsmarkt ist für viele Menschen mit Behinderungen noch nicht gegeben. Es gibt immer noch viele Unternehmen, die die 5%-Quote in Betrieben mit mehr als 20 Beschäftigten nicht erfüllen.“ Wontorra ruft deshalb Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber auf, bei der Personalauswahl gezielt auch Menschen mit Behinderungen anzusprechen. Wie eine gute Inklusion auf dem Arbeitsmarkt möglich sein kann, zeigen eindrucksvoll Beispiele aus der Praxis mit einem Budget für Arbeit. Das Budget unterstützt Personen, die nicht in einer Werkstatt für behinderte Menschen (WfbM) arbeiten wollen.

Zu einem selbstbestimmten Leben gehöre auch barrierefreier und bezahlbarer Wohnraum, so Wontorra: „Der Bedarf an barrierefreiem Wohnraum steigt stetig, und die Nachfrage ist größer als das Angebot. Auch da gibt es noch viel zu tun!“ Außerdem fordert sie, dass Menschen, die betreut werden, nicht länger von den Wahlen ausgeschlossen werden. Zudem müssten sich alle Angebote in Freizeit, Kultur und Sport sich weiter für Menschen mit ihren unterschiedlichen Beeinträchtigungen öffnen. Die Beauftragte will auch mehr Menschen mit Behinderungen in der Politik, denn, unterstreicht Petra Wontorra: „Mitentscheiden ist ein Teil von Selbstbestimmung!“

Die mit dem Bundesteilhabegesetz neu geschaffene Ergänzende Unabhängige Teilhabeberatung (EUTB), deren Arbeit auch in Niedersachsen in den meisten Landkreisen aufgenommen wurde, wird von der Beauftragten ausdrücklich begrüßt. Vor allem die Unabhängigkeit sowie die Beratung von Menschen mit Beeinträchtigungen und ihren Angehörigen auf Augenhöhe sind der Beauftragten wichtig. Fragen zur Assistenz, dem Persönlichen Budget oder zu anderen Hilfe-Angeboten würden in der Beratung besprochen. Wontorra hebt hervor: „Das Wissen über verschiedene Möglichkeiten, zum Beispiel welche Unterstützungen in verschiedenen Wohnformen möglich sind, ist Voraussetzung für selbstbestimmte Entscheidungen.“


Hintergrundinformationen zu EUTBs:

EUTBs sind Beratungsstellen, an die sich Menschen mit Behinderungen und deren Angehörige unabhängig von Leistungsträgern mit ihren Fragen rund um die Themen Teilhabe und selbstbestimmtem Leben in allen Lebensbereichen wenden können. Dazu gehören Bildung, Arbeit, Wohnen, Freizeit, Kultur und Sport sowie die politische Teilhabe. Menschen mit Behinderungen werden darin bestärkt, selbstbestimmt Entscheidungen zu treffen. Es geht zum Beispiel um Beratungen, bevor Leistungen zur Teilhabe beantragt werden. Menschen mit Behinderungen werden in den EUTBs von ausgebildeten Menschen mit Behinderungen, den sogenannten Peer-Counselorinnen und -Counselors, beraten. Sie sind Expertinnen und Experten in eigener Sache und mit besonderer Qualifikation. EUTBs sollen keine vorhandenen Beratungsstrukturen ersetzen. Mehr dazu unter www.teilhabeberatung.de.

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