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Landesbeauftragte für Menschen mit Behinderungen fordert noch mehr Rechte bei der Mitbestimmung von Werkstatträten und Frauenbeauftragten

Ausgabejahr 2021
Datum 29.06.2021

Anlässlich des 20-jährigen Jubiläums der Werkstättenmitwirkungsverordnung (WMVO) hebt Petra Wontorra, Landesbeauftragte für Menschen mit Behinderungen, die Arbeit der Werkstatträte und Frauenbeauftragten hervor. „Die Werkstatträte wie auch die Frauenbeauftragten leisten eine enorm wichtige Arbeit, um die Interessen der Beschäftigten in den Werkstätten für behinderte Menschen zu vertreten. Sie sind Ansprechpersonen für die Belange der Beschäftigten und machen sich sowohl innerhalb der Werkstätten wie auch in Gremien für sie stark.“

Bereits 1980 sah die damalige Werkstattverordnung vor, dass Menschen mit Behinderungen in den Werkstätten eine angemessene Mitbestimmung und Mitwirkung ermöglicht werden sollte. Im Jahr 1996 wurden Regelungen in das Schwerbehindertengesetz eingefügt. Die erste Werkstättenmitwirkungsverordnung wurde 2001 erlassen und mit dem Bundesteilhabegesetz zum Ende des Jahre 2016 reformiert.

Mitwirken heißt jedoch noch lange nicht mitbestimmen. Beim Mitwirken bringen Werkstatträte Meinungen und Ideen ein, jedoch bleibt die Entscheidung alleine der Werkstattleitung überlassen. Bei der Mitbestimmung dürfen Entscheidungen durch die Leitung erst nach Zustimmung der Werkstatträte getroffen werden.

Trotz einer Stärkung der Werkstatträte durch das Bundesteilhabegesetz bleiben die Regelungen der WMVO hinter den Rechten der Schwerbehindertenvertretung und der Mitbestimmung durch Betriebsräte in Betrieben des allgemeinen Arbeitsmarkts zurück. Wontorra fordert daher, noch mehr Aufgaben und Entscheidungen im Sinne der Mitbestimmung zu erweitern und den § 5 Mitwirkung und Mitbestimmung entsprechend zu optimieren. „Auch in Bezug auf die Gestaltung von Arbeitsplätzen und hinsichtlich der Weiterentwicklung der Persönlichkeit und Förderung des Übergangs auf den allgemeinen Arbeitsmarkt wären Mitbestimmung - und nicht nur Mitwirkung - unerlässlich. Auch den Frauenbeauftragten sollte in Sitzungen nicht nur möglich sein, zu sprechen, sondern dort auch bei Entscheidungen mitzubestimmen“, so Wontorra.

Nicole Kaiser, Vorsitzende der Landesarbeitsgemeinschaft der Werkstatträte Niedersachsen (LAG WR), sowie Hinrich Nannen, stellvertretender Vorsitzende, fordern ebenfalls mehr gelebte Mitbestimmung ein: „20 Jahre WMVO - ein Grund zum Feiern? Ja, wir von der LAG WR Niedersachsen sagen: Ja! Es gibt mehr Mitbestimmung für die Werkstatträte. Wir sind aber noch nicht am Ziel. Auf dem Papier ist Mitbestimmung ganz toll, aber Mitbestimmung muss auch umgesetzt und gelebt werden.“

Wontorra legt viel Wert auf den regelmäßigen sehr guten Austausch mit den Mitgliedern der LAG Werkstatträte: „Mir ist es wichtig, aus erster Hand zu erfahren, wo es vor Ort und im System hakt und wo noch weiter nachgebessert werden muss. Die Erkenntnisse und Forderungen bringe ich wiederum in weitere Gremien und Gespräche mit der Politik und Verwaltung ein.

Ein wichtiges gemeinsames Anliegen ist eine digitale allumfänglich barrierefreie Ausstattung der Werkstätten mit den notwendigen Anpassungen und Schulungen. Dabei könnten Digitalassistentinnen und Digitalassistenten zum Einsatz kommen, welche die Menschen mit Behinderungen vor Ort unterstützen.“

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