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Zum Digitaltag: "Jeder Mensch profitiert von Barrierefreiheit in der digitalen Welt!"

Ausgabejahr 2020
Datum 19.06.2020

„Jeder Mensch profitiert von Barrierefreiheit in der digitalen Welt!“, wirbt Petra Wontorra, Niedersächsische Landesbeauftragte für Menschen mit Behinderungen

Ein Virus veränderte unseren Alltag sowie unser Berufsleben von einem Moment auf den anderen tiefgreifend. Die Nutzung technischer und digitaler Möglichkeiten ist wichtiger denn je. Die Veränderung stellt zwar viele Menschen vor Herausforderungen, doch genau diese Krise sollte als Chance genutzt werden, die Digitalisierung weiter voranzutreiben. Diese sollte dabei nicht als Technologie gesehen werden, sondern als gesellschaftlicher Wandel, denn die Gesellschaft verändert sich durch Digitalisierung.

„Dabei muss die Barrierefreiheit von Anfang an mitgedacht werden.“ appelliert Petra Wontorra, die Niedersächsische Landesbeauftragte für Menschen mit Behinderungen, „Webbarrieren behindern Teilhabe. Alle Menschen müssen sich selbstbestimmt und gleichberechtigt in der digitalen Welt bewegen können.“ Digitale Barrierefreiheit bedeutet, dass Menschen mit Behinderungen das Internet genauso handhaben können wie alle anderen Menschen auch.

Laut Studien nutzen Menschen mit Behinderungen – auch mit assistiven Technologien – durchschnittlich deutlich häufiger das Internet. Es dient dabei als Kommunikationsmittel, als Informationsquelle sowie zum Einkauf. Die digitalen Medien ermöglichen auch Zugänge zur öffentlichen Kommunikation und damit auch zur Teilhabe.

Digitale Barrierefreiheit hat Vorteile für alle: Beispielsweise kann bei hellem Sonnenschein der Kontrast von Texten die Lesbarkeit fördern oder in einer lauten Umgebung können Untertitel helfen, Videos besser zu verstehen.

Die technischen Voraussetzungen für digitale Barrierefreiheit sind in gesetzlichen Vorgaben niedergeschrieben und werden dynamisch weiterentwickelt. International gilt die Richtlinie „Web Content Accessibility Guidelines (WCAG)“ als Grundlage für digitale Barrierefreiheit. Diese Richtlinie soll die Zugänglichkeit und die Nutzbarkeit von Webauftritten für Menschen mit Behinderungen sicherstellen. Für Europa bestimmt die europäische Norm EN 301 549 die Mindestanforderungen an die Barrierefreiheit der Informations- und Kommunikationstechnologien. Die europäische Richtlinie über den barrierefreien Zugang zu den Webauftritten und mobilen Anwendungen öffentlicher Stellen (Richtlinie (EU) 2016/2102 vom 26. Oktober 2016) ist die Grundlage der landesrechtlichen Regelungen im Niedersächsischen Behindertengleichstellungsgesetz. Sie verpflichtet alle europäischen Mitgliedsstaaten zur schrittweisen Umsetzung der Richtlinie. Seit Inkrafttreten des NBGG im Oktober 2018 müssen Internetpräsenzen öffentlicher Stellen die Verpflichtungen dieser europäischen Richtlinie anwenden. Im nächsten Jahr müssen auch Apps und Verwaltungsverfahren barrierefrei zu nutzen sein.

Zur Umsetzung dieser Verpflichtungen ist im Niedersächsischen Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung eine Überwachungsstelle eingerichtet worden. Die Überwachungsstelle überprüft nicht nur Websites auf ihre Barrierefreiheit hin, sondern berät und unterstützt die Verwaltungen in Niedersachsen, um das gemeinsame Ziel der barrierefreien IT zu erreichen. Die Barrierefreiheit in der IT nützt allen, denn sie sorgt für einfachere Bedienbarkeit und übersichtliche Gestaltung.

Um die Erfüllung der europarechtlichen Verpflichtungen der öffentlichen Stellen der Richtlinie (EU) 2016/2102 durchzusetzen, ist im Büro der Niedersächsischen Landesbeauftragten für Menschen mit Behinderungen eine unabhängige Schlichtungsstelle angesiedelt worden. Die Schlichtungsstelle nimmt Beschwerden über fehlende digitale Barrierefreiheit nach einer erfolglosen Auseinandersetzung mit der betroffenen öffentlichen Stelle entgegen. Im Rahmen eines Schlichtungsverfahrens soll eine gütliche Einigung erzielt werden.

„Webdesignende, Mediengestaltende, Pressestellen, PR- und Marketing-Teams, eben alle die zu den Digital-Verantwortlichen gehören, müssen die gesetzlichen Normen beachten, besonders wenn es um Verwaltungen geht. Zum einen, weil es geltende anerkannte technische Regeln sind, zum anderen,“ betont die Landesbeauftragte, „weil so die Botschaften und Inhalte besser ankommen. Barrierefreiheit ist oft komfortabel für alle und kann sich „verkaufsfördernd“ auswirken und dazu beitragen, dass Informationen und Botschaften besser ankommen.“

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