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Landkreis Grafschaft Bentheim

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Seit Januar 2009 gibt es im Landkreis Grafschaft Bentheim (gemäß § 12 Abs. 4 des Niedersächsischen Behindertengleichstellungsgesetzes - kurz: NBGG) einen Beirat für Menschen mit Behinderungen.

Dieser Beirat hat die Aufgabe, den Landkreis Grafschaft Bentheim bei der Verwirklichung der Zielsetzung des NBGG zu unterstützen. Ziel dieses Gesetzes ist es, Benachteiligungen von Menschen mit Behinderungen zu beseitigen und zu verhindern sowie die gleichberechtigte Teilhabe von Menschen mit Behinderungen am Leben in der Gemeinschaft zu gewährleisten und ihnen eine selbstbestimmte Lebensführung zu ermöglichen.

Mit den im NBGG benannten Maßnahmen soll Menschen mit Behinderungen insbesondere der barrierefreie Zugang zu bzw. die barrierefreie Nutzung von öffentlichen Stellen, Bauten, Anlagen, Wegen und Plätzen sowie des öffentlichen Personenverkehrs und ein barrierefreier Umgang mit öffentlichen Stellen ermöglicht werden.

Der Beirat für Menschen mit Behinderungen hat seine Arbeit im Juni 2009 aufgenommen. Er besteht aus zwölf Mitgliedern; alle haben eine Behinderung. Seine Arbeit orientiert sich an dem NBGG und an der Satzung über die Bildung und Tätigkeit eines Beirates für Menschen mit Behinderungen im Landkreis Grafschaft Bentheim.

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