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Mehr Barrierefreiheit im Gesundheitswesen und bedarfsgerechte Versorgung bei Long-Covid


Der Niedersächsische Inklusionsrat von Menschen mit Behinderungen und die Landesbeauftragte für Menschen mit Behinderungen fordern mehr Barrierefreiheit im Gesundheitswesen und eine bedarfsgerechte Versorgung der Menschen, die an Long-Covid erkrankt sind

Der Niedersächsische Inklusionsrat von Menschen mit Behinderungen tagt heute digital in Braunschweig. Die kommunalen Behindertenbeiräte und Behindertenbeauftragten der Landkreise, Gemeinden, Samtgemeinden und Städte sowie der Region Hannover diskutieren zum Thema „Gesundheit in Niedersachsen und Auswirkungen der Pandemie“.

„Mir ist wichtig, dass Menschen mit Long-Covid frühzeitig Unterstützung erhalten – von einem Team, das aus Fachärztinnen und Fachärzten, Hausärztinnen und Hausärzten, Therapeutinnen und Therapeuten verschiedenster Disziplinen sowie Psychologinnen und Psychologen besteht“, erläutert Petra Wontorra, die Landesbeauftragte für Menschen mit Behinderungen. „Alle Einrichtungen im Gesundheitswesen müssen für Menschen mit Behinderungen grundsätzlich barrierefrei sein. Das heißt, Arztpraxen und alle Krankenhäuser müssen für alle Menschen mit Behinderungen auffindbar, zugänglich und nutzbar sein. Barrierefreiheit umfasst aber auch vielmehr als die bauliche Barrierefreiheit. Ergänzend zu nennen sind die digitale Barrierefreiheit sowie eine barrierefreie Kommunikation, z. B. Leichte Sprache.“

Daniela Behrens, Ministerin für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung betont: „Uns alle hat Corona hart getroffen, vor allem Menschen mit Behinderungen standen und stehen vor besonderen Herausforderungen. Die Pandemie hat die Chancen der digitalen Welt noch einmal deutlicher gemacht. Aber angesichts mangelnder digitaler Kompetenzen oder auch technischer Ausstattung konnten sie oft den Kontakt zu Familienangehörigen, Freunden sowie zu Pflege - und Unterstützungsdiensten eben nicht auf digitalem Weg aufrechterhalten oder beispielsweise telemedizinische Leistungen in Anspruch nehmen. Das zeigt, neben dem Abbau baulicher Barrieren, gilt es, auch die digitalen Barrieren zu reduzieren. Deshalb setzen wir im Niedersächsischen Masterplan Digitalisierung mit der „Gesundheitsversorgung 4.0“ hier einen wichtigen Schwerpunkt. Denn unser gemeinsames Ziel ist es, einen gleichberechtigten Zugang zur Gesundheitsversorgung, wie es die UN-Behindertenrechtskonvention fördert, zu gewährleisten.“

Dr. Christine Arbogast, Stadträtin der Stadt Braunschweig, erläutert: „Welche Rolle das öffentliche Gesundheitswesen nicht nur bei der Bekämpfung einer weltweiten Pandemie hat, sondern auch im Rahmen einer (vor)sorgenden Gemeinschaft, das zeigt sich heute mehr denn je. Die Gesundheitsämter müssen dringend auf eine langfristig stabilere Basis gestellt werden. Neben der Therapie von Long-Covid muss zudem unser Augenmerk auf den psychischen Erkrankungen liegen, die durch die Pandemie verstärkt oder ausgelöst wurden. Hier gilt es rechtzeitig einzugreifen. Insbesondere den Kindern und Jugendlichen, die unter den Folgen der Lock-Downs besonders gelitten haben, müssen wir schnelle Hilfe anbieten.“

Prof. Dr. Christoph Gutenbrunner, Leiter der Klinik für Rehabilitationsmedizin an der Medizinischen Hochschule Hannover, bekräftigt zur Versorgung von Long-Covid-Patientinnen und Patienten: „Bei Long-Covid handelt es sich um ein komplexes Krankheitsbild, das ganz unterschiedliche Organ- und Funktionssysteme betrifft. Auch ist die Leistungsfähigkeit im Beruf und Privatleben häufig stark eingeschränkt. Es bedarf daher einer spezialisierten Rehabilitation, die auch wohnortnah angeboten werden sollte.“

Wontorra weist darauf hin, dass eine gute Zusammenarbeit aller Beteiligten aus der Politik, der Wissenschaft und der Praxis sowie den kommunalen Behindertenbeauftragten und -beiräten vor Ort ein wichtiger Motor bei der Erreichung von noch mehr Barrierefreiheit und Teilhabe ist. „Deswegen ist diese Konferenz ein wichtiger Meilenstein, um die Bedarfe der Menschen mit Beeinträchtigungen vor Ort darzulegen und an die politisch Verantwortlichen weiterzuleiten.“



Laufende Nr.: 
Ausgabejahr: 2021
Erscheinungstag:  06.10.2021

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